Als Erste Hilfe bezeichnet man die sofortige, vorläufige Hilfeleistung
bei Unfällen oder plötzlichen auftretenden Erkrankungen, bis ein Arzt
die weitere medizinische Versorgung übernimmt.
Jedermann ist gesetzlich verpflichtet Erste Hilfe zu leisten!
Im Feuerwehrwesen spielt die Sanität bzw. "Erste - Hilfe" eine große Rolle. Da es leider bei den meisten Einsätzen Verletzte giebt oder es zu Verletzungen kommt.
--> Menschenrettung unter außergewöhnlichen Bedingungen und Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen
--> Zusammenarbeit mit Notarzt- und Rettungsorganisationen als „Rettungsteam“
--> Betreuung eigener Einheiten
--> Verwaltung des Sanitätsmaterial bei der Feuerwehr
--> Schulungen der Kameraden in der Feuerwehr
zählen zu den wichtigsten Tätigkeiten unserer Sanitätsbeauftragten